Wir unternehmen alles uns Mögliche, um Sie bei der Suche und Auswahl einer geeigneten Betreuung zu unterstützen. Eine Garantie, dass die ausgewählte Betreuungskraft wirklich zu Ihnen passt, kann bei dem Zusammenspiel verschiedener Menschen und ihrer Persönlichkeiten niemand geben, auch wir nicht. Bitte bedenken Sie, dass sich unterschiedliche Charaktere und Nationalitäten begegnen. Deswegen ist zu berücksichtigen, dass beide Beteiligte oft mehrere Wochen brauchen, um sich kennenzulernen. Sollten gravierende Probleme auftreten, können Sie nach den vertraglichen Bestimmungen, die Sie mit der Betreuungskraft treffen, kurzfristig kündigen und wir bemühen uns, Ihnen eine andere Betreuungskraft möglichst umgehend zu vermitteln.
Grundsätzlich sind alle Betreuungskräfte privat krankenversichert oder besitzen eine EU-Krankenversicherung.
Eine direkte Abrechnung einer 24-Stunden-Betreuung als Pflegesachleistung bei der Pflegekasse ist nicht möglich. Wir können Sie jedoch bei folgenden Abrechnungen unterstützen:
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die Betreuungskraft wegen Erholungsurlaubs, Krankheit, oder aus anderen Gründen an der Betreuung verhindert ist. Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1.612 € für längstens sechs Wochen der Ersatzpflege belaufen. Wenn das Budget für die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft ist, können bis zu 806 € davon auch für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Wir bemühen uns, so schnell wie möglich Ersatz zu finden. Es kann jedoch eine Betreuungslücke entstehen, die Sie selbst schließen müssen. Beim Modell der Vermittlung von Betreuungskräften kann und darf eine Vertretungsgarantie nicht gegeben werden. Nur Pflegedienste oder Dienstleister, die mit eigenen Angestellten arbeiten, können das leisten – dann aber mit entsprechenden Kosten.
Der Vermittlungsvertrag wird grundsätzlich unbefristet geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Im Todesfall der zu betreuenden Person endet der Vertrag sofort.
Ihr erster Ansprechpartner ist stets die Betreuungskraft, mit der Sie vertragliche Vereinbarungen geschlossen haben. Daneben können Sie sich stets an uns als Ihre Vermittlungsagentur wenden. Bei Problemen und Kommunikationsschwierigkeiten bemühen wir uns gerne um Vermittlung zwischen den Beteiligten. Kommt es zu einer Vertragsbeendigung, versuchen wir Ihnen, wie bereits erwähnt, eine neue Betreuungskraft umgehend zu vermitteln.
In der Regel organisieren die Betreuungskräfte ihre Reise nach Deutschland selbst. Wir übernehmen dann die Beförderung zwischen Bahnhof oder Flughafen und Ihrer Wohnung. Die Abholung erfolgt montags bis freitags in der Zeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr.
Der Kunde zahlt die der Betreuungskraft entstehenden Reisekosten. Dies gilt allerdings nur dann, wenn auch wirklich Reisekosten entstehen. Sie betragen jeweils für Hin- und Rückfahrt zwischen etwa 100 und 150 € für jeden Einsatz einer Betreuungskraft.
Die Betreuungskräfte arbeiten selbstständig und teilen ihre Dienstzeiten selbst ein. In der Regel bleiben sie zwei bis drei Monate, je nach Absprache mit dem Kunden. Eine Betreuungskraft bleibt jedoch maximal sechs bis sieben Monate in einem Haushalt, danach wird ein Wechsel angeraten, um ihren Status als Selbstständige zu erhalten. Nach Ablauf dieser Zeit findet ein Wechsel der Betreuungskräfte statt. Hierzu sind meist beide Betreuungskräfte einen Tag gemeinsam anwesend.
In der Regel finden wir innerhalb von 14 Tagen eine Ihrem Anforderungsprofil entsprechende Betreuungskraft für Sie und bringen Sie mit ihr zusammen.
Die Betreuungskräfte überprüfen wir hinsichtlich ihrer Deutschkenntnisse und stufen diese in verschiedene Kategorien ein. Nicht immer ist es für den Kunden notwendig, dass eine Betreuungskraft gute Deutschkenntnisse vorweisen kann. Häufig ist es wichtiger, dass die Betreuungskraft gute pflegerische Kenntnisse und Erfahrungen mit dem Umgang mit Betroffenen haben, die unter einem bestimmten Krankheitsbild leiden.
Die individuelle Dienstzeit können Sie mit der Betreuungskraft absprechen, so dass eine kundenorientierte Betreuung für Sie gewährleistet werden kann. Selbstverständlich müssen ausreichend Pausen- und Erholungszeiten für die Betreuungskraft sichergestellt werden.
Um kontinuierlich eine qualitativ hochwertige Betreuung erbringen zu können, ist der Freizeitausgleich sehr wichtig. Wir empfehlen, dass die Betreuungskräfte nach individueller Absprache einen Tag pro Woche frei haben.
Um die Privatsphäre der 24-Stunden-Betreuungskraft, ihre Erholung und ihre private Kommunikation zu gewährleisten, sollte ihr ein separates Zimmer mit Fernseher und Internetanschluss zur Verfügung stehen. Ausreichende Erholungsmöglichkeiten und Freizeit für die Betreuungskraft müssen gewährleistet sein. Die Einhaltung der Privatsphäre ist sehr wichtig.