Der Vermittlungsvertrag wird grundsätzlich unbefristet geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Im Todesfall der zu betreuenden Person endet der Vertrag sofort.
Der Vermittlungsvertrag wird grundsätzlich unbefristet geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Im Todesfall der zu betreuenden Person endet der Vertrag sofort.