Allgemeine Rahmenbedingungen
- Die zu betreuende Person muss bereit sein, eine anfangs zunächst fremde Person in Ihr gewohntes Umfeld aufzunehmen, ihr offen gegenüberzutreten und sie kennenzulernen.
- Kost und Logis sind für das Betreuungspersonal frei.
- Auch die 24-Stunden-Kraft hat ein Recht auf ihr eingeräumte Freizeit. Deshalb setzen wir Ihre Bereitschaft voraus, mit ihr darüber angemessene Regelungen zu treffen.
- Eine 24-Stunden-Betreuung ist nur eine gewisse Zeit von einer einzelnen Person leistbar. Deshalb wechseln sich in unserem Modell im Zeitraum von jeweils zwei bis sieben Monaten zwei oder mehrere osteuropäische Betreuungskräfte in ihrer Tätigkeit ab. Die Betreuungskräfte entscheiden im Rahmen des Vertragsschusses mit Ihnen als Kunde selbst wann sie ihren Auftrag beenden wollen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
EU-Bürger haben in allen EU-Mitgliedstaaten Niederlassungsfreiheit. Menschen aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Kroatien, Polen usw. dürfen daher auch in Deutschland selbständig erwerbstätig sein. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 28. September 2011 (Aktenzeichen: B 12 R 17/09 R) festgestellt, dass die Selbständigkeit in der 24-Stunden-Betreuung und -Pflege grundsätzlich legal möglich ist. Die gesetzlichen Vorschriften zur Verhinderung von Scheinselbständigkeit führen allerdings dazu, dass die Betreuungskräfte mehrere Auftraggeber im Jahr benötigen und nicht vorwiegend bei einem bestimmten tätig sein können. Andernfalls wären sie sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen oder zumindest in der Rentenversicherung selbst versicherungspflichtig.
Alle Betreuungskräfte, die wir Ihnen vermitteln, sind bei den zuständigen deutschen Einwohnermeldeämtern und Gewerbeämtern angemeldet. Außerdem verfügen alle Betreuungskräfte während der Zeit, in der sie in Deutschland tätig sind, über eine Krankenversicherung.
Wichtige Hinweise
Zuhause-betreut.com beschäftigt keine eigenen Betreuungskräfte und erbringt selbst keine Leistungen häuslicher Betreuung oder Pflege. Wir stellen lediglich die Kontakte zwischen den Betreuungskräften und den Pflege- oder Betreuungsbedürftigen her und unterstützen die Betreuungskräfte bei den bürokratischen Prozessen wie dem Vertragsschluss und der Abrechnung der Leistungen. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis zwischen zuhause-betreut.com und den selbständig im Auftrag der Kunden tätigen Betreuungspersonen.
Medizinische Tätigkeiten dürfen von einer 24-Stunden-Betreuungskraft unter keinen Umständen ausgeführt werden!
Falls eine zusätzliche medizinisch-pflegerische Betreuung notwendig ist, wird diese in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst vor Ort übernommen, den Sie selbst aus dem regionalen Angebot auswählen können und auch müssen. Medizinische Pflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste vermitteln wir nicht. Regelmäßig besteht aber ein Anspruch auf Maßnahmen der „häuslichen Krankenpflege“ durch solche Pflegedienste gegen die Krankenkasse (§ 37 Sozialgesetzbuch V). Die Pflegedienste beraten Sie dazu.